Die Mitgliedschaft in der EILA

Die Entente begrüßt alle qualifizierte Kollegen, die Mitgliedschaft zu beantragen.

Die Vorraussetzungen für die Mitgliedschaft gehen allerdings über reine handwerkliche Fähigkeiten, Wissen und Erfahrung hinaus. EILA Mitglieder dienen, neben ihre Tätigkeit  an der Werkbank , in einer besonderen Weise unserer Kunst, streben freundschaftliche Bande unter Kollegen an, pflegen den fachlichen Austausch, nicht zu letzt um das Erbe unserer kostbaren Handwerks zu wahren.

Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie etwas zum Leben und den Aktivitäten des Verbandes beitragen. Dazu zählt z.B. die Teilnahme an den zweijährlich stattfindenden Kongressen, welche an verschiedenen Orten der Welt stattfinden.

Eine Aufnahme als Mitglied bedarf der 2/3 Mehrheit des Komitees. Die Wahl findet alle zwei Jahre statt und zwar in den Jahren in welchen keine Hauptversammlung ist. Die Bewerbungsunterlagen müssen dem Generalsekretär bis spätesten 1. Februar desselben Jahres zugegangen sein.

Arten der Mitgliedschaft

  • Vollmitglieder sind Instrumenten und Bogenmacher, die Eigentümer oder Geschäftsführer einer Instrumenten- bzw. Bogenbaufirma  sind.
  • Assoziierte Mitglieder sind Instrumenten und Bogenmacher, welche in leitender Position bei einem Vollmitglied der EILA beschäftigt sind.

Qualifikationen für Mitgliedschaft

Bewerber für eine Vollmitgliedschaft müssen folgende Voruassetzungen erfüllen:

  • zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbungsunterlagen mindesten 35 Jahre alt sein
  • eine abgeschlosse Ausbildung in Geigenbau- bzw. Bogenbau in einer Werkstatt bzw. anerkannten   Fachschule absolviert haben
  • ihren Beruf mind. 5 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einer anerkannten Bogen- bzw. Geigenbauwerkstatt ausgeübt haben
  • mindesten 3 Jahre eine eigene Firma als Bogen- bzw. Geigenbauer geführt haben, bzw. als Geschäftsführer einer anerkannten Werkstatt gearbeitet haben. Wobei in beiden Fällen ein direkter Kontakt mit den Musikern bestanden haben sollte

Bewerber für die assoziierte Mitgliedschaft müssen:

  • zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbungsunterlagen mindesten 35 Jahre alt sein
  • eine abgeschlossen Ausbildung in Geigenbau- bzw. Bogenbau in einer Werkstatt bzw. anerkannten Fachschule absolviert haben
  • ihren Beruf mind. 5 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einer anerkannten Bogen- bzw. Geigenbauwerkstatt ausgeübt haben.
  • zur Zeit bei einem Vollmitglied der EILA angestellt sein

Anzumerken ist, dass diese Richtlinien in dem Fall, dass ein Bewerber nicht alle Punkte erfüllt, sich dennoch unter besonderen Umständen für eine Mitgliedschaft qualifizieren kann. Die Wahl muss in einem solchen Fall allerdings einstimmig durch das Komitee erfolgen.

Bitte benutzen Sie diese Form, um die Bewerbungsunterlagen direkt – unter Nennung der gewünschten Form der Mitgliedschaft – bei dem Generalsekretär zu beantragen. Ältere Versionen von Bewerbungsunterlagen können nicht mehr akzeptiert werden.


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